Die Wichtigsten Verordnungen und Gesetze zur BauGenehmigung

Neben dem Gebäudeenergiegesetz gibt es weitere Gesetze und Verordnungen die nur in gemeinsamer Abstimmung zu einer erfolgreichen Baugenehmigung fuhren. Hier ein paar der wichtigsten Gesetze und Verordnungen im privaten Wohnungsbau und deren Bedeutung:

Baugesetzbuch (BauGB)

Das BauGB regelt die übergeordneten Belange des Bundes zur Bebauung.

Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO)

Die LBO regelt auf Landesebene die und gilt für bauliche Anlagen, Bauprodukte und Grundstücke. Dazu gehören u.a. Abstandsflächen, Brandschutz, Gebäudeklassen, Standsicherheit, Anlagen uvm.

Tiny Houses sind keine fliegende Bauten und bedürfen daher einer Genehmigung an einem zulässigen Bauplatz.

Garagenverordnung (GaVO)

Die GaVO regelt die Anforderungen an Garegen und Stellplätze, definiert deren Größe und teilt u.a. in unterschiedliche Brandschutzzonen ein.

Feuerungsverordnung (FeuVO)

Die FeuVO regelt die Anforderungen an Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen. Dazu gehört auch die Dimensionierung von Schornsteinen uvm. Darüber kann Ihnen Ihr Bezirksschornsteinfegermeister nähere Auskunft geben.

Gebäude-Elektromobilitäts-infrastruktur-Gesetz (GEiG)

Das GeiG regelt ab 2022 bsp. dass ab 5 Stellplätzen die Einrichtung eines Ladepunktes pro Stellplatz notwendig wird.

Nachbarrechtsgesetz (NRG)

Übergeordnet im BGB geregelt definiert das NRG die Rechte und Pflichten einer Nachbarschaft.

Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG)

Im LKreiWiG wird bsp. ab 500m3 Bodenaushub ein Abfallverwertungskonzept gefordert.

Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz

Über das LBodSchAG können Prüfungen angeordnet und Ergebnisse in den dafür eingerichteten Kataster eingetragen werden. Die Behörde hat darüber hinaus darauf zu achten und hinzuwirken, dass mit Boden und Fläche sparsam, schonend und haushälterisch umgegangen wird. Beispielsweise wird ab einer Veränderung von 0,5ha ein Bodenschutzkonzept gefordert.


ARCHITEKTUR SARAH MAYER

Mitglied der Architektenkammer

Baden-Württemberg

Mitgl.-Nr.: 132771

Es gelten folgende berufsrechtlichen Regelungen:
akbw Architektengesetz
akbw Berufsordnung

ARCHITEKTUR SARAH MAYER

Architektur

Sarah Mayer

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